Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Die/der  Veranstalter/in übernimmt die Organisation, die Werbung, ggf. Unterbringung und Verpflegung der Dozentin. Sie/Er stellt die Räume und das technische Equipment zur Verfügung und kümmert  sich ggf. um eine entsprechende Einführung.

Die Dozentin hält wie vereinbart ihren Vortrag / Kurs / Workshop  oder zeigt ihre Ausstellung. Dazu gehört das pünktliche Erscheinen und die vereinbarte Präsentation  des Themas. Sie verpflichtet sich mit den ihr zur Verfügung gestellten Geräten und Örtlichkeit pfleglich umzugehen.

 

 

Zum Honorar

Das Honorar setzt sich zusammen aus:

Vortragshonorar

Reisekosten

Ggf. Unterkunft und Verpflegung (ab 150 km)

Wenn nicht anders vereinbart, wird der Betrag vor Ort direkt nach der Veranstaltung ausgezahlt.

Wird der Termin vom Veranstalter abgesagt entstehen folgende Kosten:

Bis einen Monat vor Termin 30 % des vereinbarten Honorars

Bis zwei Woche vor Termin 60 % des vereinbarten Honorars

Danach wird leider das gesamte Honorar fällig.

Muss  der Termin von Seiten der Dozentin wider Erwarten abgesagt werden, bietet sie zwei Ersatztermine zur Auswahl an.

Das Gleiche gilt für die Ausstellungen. Sollte eine Ausstellung nicht wie verabredet fristgerecht zurückgeschickt werden, wird pro Woche 60 % der Leihgebühr fällig.

Zzgl. gesetzliche MWST

Gerichtsstand ist Berlin

Letzte Änderung:  November 2019